Die neue
BH (BEGLEITHUNDEPRÜFUNG)
und der dazugehörige SACHKUNDENACHWEIS



Seit vorigem Jahr bestand die Möglichkeit die neue BH (Begleithundeprüfung) auf freiwilliger Basis abzulegen. Seit 1.1.2010 ist sie VERPFLICHTEND (für alle Hunde die bis 31.12.09 noch keine Prüfungen haben) wenn Du zu Prüfungen antreten möchtest, egal in welcher Sparte (BGH, Obedience, Schutzhundeausbildung nach ÖPO, Rettungshunde), ausgenommen sind lediglich Agility(hier mußnur der Verkehrsteil nachgewiesen werden), Zughundesport und Prüfungen auf der Hunderennbahn.
Die neue BH besteht aus 3 Teilen:


1) Der Sachkundenachweis, der Vortrag dauert in etwa 1 1/2 Stunden und er muss VOR Prüfungsantritt durch die Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Hundeführer die nachweislich (durch Vorlage einer BEWERTUNGSLISTE) bereits einen Hund zu einer Prüfung geführt haben, brauchen an einem solchen Sachkundenachweis NICHT teilnehmen. Die Kopie der Bewertungsliste der absolvierten Prüfung ist mitzubringen, das Leistungsheft reicht in diesem Fall nicht, da aus dem Leistungsheft des Hundes nicht hervorgeht, wer den Hund zur Prüfung geführt hat.

2) Der Unterordnungsteil, bestehend aus Leinenführigkeit, Menschengruppe, Freifolge, Sitz und Platz mit Hereinrufen, Ablegen unter Ablenkung.


3) Der Verkehrsteil; mit Begegnung von Menschengruppe, Artgenossen, Radfahrer, Inlineskater, Jogger, Autos usw. Während sämtlicher Übungen wird das Verhalten des Hundes beobachtet und bewertet. Dieser Teil dient in erster Linie der Wesensüberprüfung des Hundes. Bei der BH-Prüfung gibt es nur die Benotung BESTANDEN oder NICHT BESTANDEN.